Das Ertragswertverfahren Die Berechnung des Unternehmenswertes
Das Ertragswertverfahren ist die gängigste Methode zur Ermittlung des Unternehmenswertes. Es basiert auf der Annahme, dass der Verkäufer eines Unternehmens auf die zukünftigen Gewinne (Erträge) verzichtet.
Der Ertragswert setzt sich aus zwei Faktoren zusammen, dem internen Zins und dem zukünftigen Gewinn. Beim reinen Ertragswertverfahren entspricht der Wert des Unternehmens dem Barwert aller zukünftigen Einnahmen-Überschüsse, die dann entsprechend abgezinst werden.
Die Prognose der zukünftigen Erträge baut meistens auf den Vergangenheitswerten auf. Diese werden in die Zukunft extrapoliert. Meist werden dazu 3 bis 5 Jahre betrachtet. Die Erträge der Vorjahre sind jedoch nur ein Indikator. Für den Erwerber des Unternehmens ist letztlich entscheidend was er in Zukunft an Erträgen mit dem Unternehmen erzielen kann. Dies wird er nur nach einer eingehenden Due Diligence wirklich beurteilen können.
Bei kleineren Unternehmen, in denen der Unternehmer selbst mitarbeitet und kein Geschäftsführer-Gehalt erhält ist der kalkulatorische Unternehmerlohn zu berücksichtigen und von den Erträgen abzuziehen.
Für die Abzinsung der zukünftigen Erträge ist der Kapitalisierungszinsfuß von entscheidender Bedeutung. Er setzt sich zusammen aus dem Kapitalmarktzins und einem Risikoaufschlag. Der Kapitalmarktzins entspricht dem einer risikolosen Anlage. Der Aufschlag hängt stark vom Risiko ab und beträgt noch mal 3 bis 6 Prozent. Somit ergibt sich ein Zinsfuß zwischen 6 und 12 Prozent.
Um das mal deutlich zu machen:
Ein Unternehmen erzielt einen Gewinn von 100.000 Euro. Das Risiko ist relativ moderat und der Zinsfuß wäre 10 Prozent. Dann wäre der maximale Ertragswert bei 1 Mio. Euro. Bei einem Zinsfuß von 5 Prozent wären es 2 Mio. Euro. Steigt aber der Zinsfuß auf 15 Prozent dann wäre das Unternehmen nur 500.000 Euro wert. Der Zinsfuß hat daher eine zentrale Bedeutung für den Wert eines Unternehmens.
Nun ist die Unterstellung eines unendlichen Ertragswertes nicht das Normale. Üblicherweise werden nur 3 bis 5 Jahre unterstellt.
Dieser Text ist urheberrechtlich geschützt © Stefan Duphorn 2007
|